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Vertretungsregelung an den Brückentagen

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Liebe Patient*innen,

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Gemäß der Sondersitzung der Vertreterversammlung der KV Saarland am 11.12.2024 wurde folgende Regelung zur Vertretung an Brückentagen geschaffen:

 

Die Bereitschaftsdienstpraxen sind an den Brückentagen geöffnet.
Bei einem Brückentag handelt es sich um einen einzelnen Werktag, der entweder zwischen einem Feiertag und einem Wochenende oder zwischen einem Wochenende und einem Feiertag liegt.


Sofern die Praxis an den Brückentagen schließt verweisen wir Patient*innen mit dringendem Behandlungsbedarf an die Bereitschaftsdienstpraxen.

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Sie erreichen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer: 116117

wonach eine Vermittlung an die nächstgelegene Bereitschaftsdienstpraxis erfolgt.


Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Brückentagen:
ï‚· jeweils von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des darauffolgenden Tages

 

 

 

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